AutoReinigung089 – Autoaufbereitung München
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen carholix GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden bezüglich der Fahrzeugaufbereitung.
1.2. Die AGB gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Fahrzeugaufbereitung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Innen- und Außenreinigung, Polsterpflege, Lackaufbereitung und ähnliche Leistungen.
1.3. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an.
2.1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung. Die genauen Leistungen werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.
2.2. Die vom Dienstleister angebotenen Leistungen umfassen verschiedene Reinigungspakete, Lackaufbereitungen, Polierarbeiten, Innenreinigungen und andere, dem Kunden im Vorfeld mitgeteilte Leistungen.
2.3. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei extremen Verschmutzungen oder besonderen Fahrzeugtypen einen Aufpreis zu berechnen. Der Kunde wird hierüber vorab informiert.
3.1. Der Preis für die Leistungen wird im Auftrag vereinbart und basiert auf dem Leistungsumfang und dem Zustand des Fahrzeugs.
3.2. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
3.3. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzüge fällig, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist vereinbart.
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Übergabe kann zu Verzögerungen bei der Aufbereitung führen, wofür der Dienstleister nicht haftet.
4.2. Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird ein Übernahmeprotokoll angefertigt, in dem der Zustand des Fahrzeugs und eventuelle Vorschäden detailliert dokumentiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Protokoll zu prüfen und zu unterschreiben. Für die im Protokoll angegebenen Schäden haftet der Dienstleister nicht, sofern der Kunde das Übernahmeprotokoll unterzeichnet hat.
4.3. Nach Abschluss der Fahrzeugaufbereitung wird das Fahrzeug dem Kunden übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Abholung zu prüfen und etwaige neue Schäden oder Beanstandungen sofort anzuzeigen. Der Kunde muss bei der Abholung für den Zustand des Fahrzeugs unterschreiben, um zu bestätigen, dass keine Schäden vorliegen. Mit dieser Unterschrift entbindet der Kunde den Dienstleister von jeglicher Haftung für nachträglich festgestellte Schäden.
4.4. Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht abgeholt, haftet der Dienstleister nicht für mögliche Beschädigungen oder Diebstahl, es sei denn, der Dienstleister handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
5.1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner Mitarbeiter verursacht wurden.
5.2. Für Schäden am Fahrzeug, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Aufbereitung entstehen, haftet der Dienstleister nur, wenn der Schaden auf seine Leistung zurückzuführen ist.
5.3. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Vorschäden oder Mängel, die bereits vor der Aufbereitung bestanden und durch die Arbeiten verstärkt oder sichtbar geworden sind, es sei denn, der Dienstleister wurde ausdrücklich auf solche Vorschäden hingewiesenund diese sind im Übernahmeprotokoll vermerkt.
5.4. Für im Fahrzeug verbliebene persönliche Gegenstände haftet der Dienstleister nicht, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstleisters zurückzuführen.
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Zustand des Fahrzeugs vor der Aufbereitung mitzuteilen, insbesondere über Vorschäden, Lackschäden, empfindliche oder beschädigte Materialien und dergleichen.
6.2. Der Kunde muss das Fahrzeug vor Übergabe von persönlichen Gegenständen befreien. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die während der Aufbereitung verloren gehen oder beschädigt werden.
6.3. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übergeben oder der Kunde nicht erreichbar sein, haftet der Kunde für mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen.
7.1. Der Kunde kann den Termin bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Aufbereitungsbeginn kostenlos stornieren.
7.2. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin behält sich der Dienstleister das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu erheben.
7.3. Eine Terminverschiebung ist nur nach Absprache mit dem Dienstleister möglich.
8.1. Der Dienstleister gewährleistet die fachgerechte Durchführung der im Auftrag festgelegten Leistungen. Eventuelle Mängel müssen sofort nach Abnahme des Fahrzeugs angezeigt werden.
8.2. Für verdeckte Mängel, die erst nach der Abnahme erkennbar werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
8.3. Der Dienstleister ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Nachbesserung vorzunehmen oder dem Kunden eine Minderung des Preises anzubieten.
9.1. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs durch den Kunden oder durch Dritte entstehen.
9.2. Die Haftung des Dienstleisters für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
10.1. Der Dienstleister erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben verwendet und nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.
11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
11.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.
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